Die GPSR wird meist als Rechtsthema diskutiert. Bei Händlern kommt sie deutlich profaner an: als Satz von Feldern, die je Produkt und auf jedem Kanal gefüllt sein müssen.
Ein Hinweis vorab: Dieser Artikel betrachtet die GPSR aus Produktdatensicht. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Prüfung deiner konkreten Pflichten durch qualifizierten Rechtsbeistand oder die Lektüre der Verordnung selbst.
Die EU-Produktsicherheitsverordnung — Verordnung (EU) 2023/988, anwendbar seit 13. Dezember 2024 — wird meist juristisch diskutiert. Für einen Händler ist ihre praktische Wirkung allerdings erstaunlich profan: Bestimmte Informationen müssen an deinen Produktangeboten stehen, für jedes Produkt, auf jedem Kanal, in der richtigen Sprache.
Anders gesagt: ein Datenvollständigkeitsproblem mit juristischem Hut.
Grob gesagt verlangt die Verordnung, dass ein im Fernabsatz kaufender Verbraucher das Produkt und die dahinterstehenden Wirtschaftsakteure identifizieren kann und relevante Sicherheitsinformationen vor dem Kauf sieht. Praktisch heißt das, Angebote brauchen unter anderem:
Genauer Anwendungsbereich, Wortlaut und Ausnahmen ergeben sich aus der Verordnung — das Obige ist Orientierung, keine belastbare Checkliste.
Nicht weil ein einzelnes Feld kompliziert wäre. Sondern wegen der Abdeckung:
Wer 20.000 Artikel von 40 Marken über vier Kanäle verkauft, löst das nicht durch das Bearbeiten einzelner Angebote.
Der nachhaltige Weg ist, die Anforderungen als Attribute zu modellieren statt als Freitext in Beschreibungen:
Das ist im Kern Produktinformationsmanagement: definierte Attribute je Warengruppe, Werte von Lieferantenebene vererbt, Vollständigkeit vor dem Veröffentlichen sichtbar, Übersetzung zentral, kanalspezifischer Export. Productbay ist genau für den Multi-Marken-Fall gebaut, in dem diese Felder über viele Lieferanten gleichzeitig gepflegt werden müssen — aber unabhängig vom Werkzeug gilt dasselbe Prinzip: als Daten modellieren, nicht als Text.
Wie das konkret aussieht — Pflichtfelder je Warengruppe, Freigabe-Workflow, Versionierung von Sicherheitsdokumenten und Ausspielung je Kanal — steht auf der Seite PIM für Compliance und GPSR. Dort geht es auch um die angrenzenden Regelwerke CE, REACH, LMIV und MDR, die dieselbe Datenstruktur brauchen.
Buche eine Demo — wir zeigen, wie Pflichtfelder je Produkt geführt und auf jeden Kanal ausgespielt werden.
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