GPSR: Welche Produktdaten deine Angebote jetzt brauchen

Die GPSR wird meist als Rechtsthema diskutiert. Bei Händlern kommt sie deutlich profaner an: als Satz von Feldern, die je Produkt und auf jedem Kanal gefüllt sein müssen.

Jakob Feinböck, Gründer von Productbay25. Juli 20266 Min. Lesezeit
☝️Das Wichtigste in Kürze
  • Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 für Verbraucherprodukte, auch für Online-Angebote.
  • Praktische Folge für Händler: Sicherheits- und Akteursangaben werden zu Pflicht-Datenfeldern.
  • Das Schwierige ist die Abdeckung — jede Marke, jedes Produkt, jeder Kanal, richtige Sprache, inklusive Longtail.
  • Keine Rechtsberatung — das ist die Datensicht; deine Pflichten bitte juristisch prüfen lassen.

Ein Hinweis vorab: Dieser Artikel betrachtet die GPSR aus Produktdatensicht. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Prüfung deiner konkreten Pflichten durch qualifizierten Rechtsbeistand oder die Lektüre der Verordnung selbst.

Die EU-Produktsicherheitsverordnung — Verordnung (EU) 2023/988, anwendbar seit 13. Dezember 2024 — wird meist juristisch diskutiert. Für einen Händler ist ihre praktische Wirkung allerdings erstaunlich profan: Bestimmte Informationen müssen an deinen Produktangeboten stehen, für jedes Produkt, auf jedem Kanal, in der richtigen Sprache.

Anders gesagt: ein Datenvollständigkeitsproblem mit juristischem Hut.

Was sich für Online-Angebote ändert

Grob gesagt verlangt die Verordnung, dass ein im Fernabsatz kaufender Verbraucher das Produkt und die dahinterstehenden Wirtschaftsakteure identifizieren kann und relevante Sicherheitsinformationen vor dem Kauf sieht. Praktisch heißt das, Angebote brauchen unter anderem:

  • Herstellerangaben — Name, eingetragener Handelsname oder Marke sowie Kontaktdaten inklusive Post- und elektronischer Adresse.
  • Eine verantwortliche Person in der EU, wenn der Hersteller außerhalb der EU niedergelassen ist, mit deren Kontaktdaten.
  • Produktidentifikation — inklusive Bild, Typ und Kennungen wie Chargen- oder Modellreferenz.
  • Warn- und Sicherheitshinweise, in einer für Verbraucher im Verkaufsland leicht verständlichen Sprache.

Genauer Anwendungsbereich, Wortlaut und Ausnahmen ergeben sich aus der Verordnung — das Obige ist Orientierung, keine belastbare Checkliste.

Warum das für Multi-Marken-Fachhändler wirklich schwierig ist

Nicht weil ein einzelnes Feld kompliziert wäre. Sondern wegen der Abdeckung:

  • Die Informationen müssen von jeder geführten Marke kommen — und Marken liefern sie uneinheitlich, wenn überhaupt.
  • Sie müssen für das gesamte Sortiment existieren, auch im Longtail, wo Lieferantendaten am dünnsten sind.
  • Sie müssen auf jedem Kanal erscheinen, jeder mit eigener Feldstruktur.
  • Sie müssen in der richtigen Sprache je Markt vorliegen.

Wer 20.000 Artikel von 40 Marken über vier Kanäle verkauft, löst das nicht durch das Bearbeiten einzelner Angebote.

Als strukturierte Daten behandeln, nicht als Angebotstext

Der nachhaltige Weg ist, die Anforderungen als Attribute zu modellieren statt als Freitext in Beschreibungen:

  1. Felder einmal definieren — Herstellername, Anschrift, E-Mail, verantwortliche Person, Warnhinweise, Sicherheitsinformationen.
  2. Je Lieferant erheben, nicht je Produkt. Die meisten dieser Werte sind für alle Artikel einer Marke identisch; einmal auf Lieferantenebene einsammeln.
  3. Lücken sichtbar machen. Eine Vollständigkeitsansicht je Warengruppe macht aus „sind wir konform?" eine zählbare Liste.
  4. Systematisch übersetzen, damit derselbe Hinweis in jeder Marktsprache existiert.
  5. Je Kanal ausspielen — in das Feld, das der jeweilige Marktplatz erwartet.

Wo ein PIM hilft

Das ist im Kern Produktinformationsmanagement: definierte Attribute je Warengruppe, Werte von Lieferantenebene vererbt, Vollständigkeit vor dem Veröffentlichen sichtbar, Übersetzung zentral, kanalspezifischer Export. Productbay ist genau für den Multi-Marken-Fall gebaut, in dem diese Felder über viele Lieferanten gleichzeitig gepflegt werden müssen — aber unabhängig vom Werkzeug gilt dasselbe Prinzip: als Daten modellieren, nicht als Text.

Wie das konkret aussieht — Pflichtfelder je Warengruppe, Freigabe-Workflow, Versionierung von Sicherheitsdokumenten und Ausspielung je Kanal — steht auf der Seite PIM für Compliance und GPSR. Dort geht es auch um die angrenzenden Regelwerke CE, REACH, LMIV und MDR, die dieselbe Datenstruktur brauchen.

Häufige Fragen

Pflichtfelder in den Griff bekommen

Buche eine Demo — wir zeigen, wie Pflichtfelder je Produkt geführt und auf jeden Kanal ausgespielt werden.

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